Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen der ATX® Suisse GmbH, Ermensee
1. Geltungsbereich
A) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ATX® Suisse GmbH gelten für sämtliche Kundenbeziehungen und sind verbindlich.
B) Abweichungen sowie Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Bedingungen unserer Geschäftspartner welche abweichen, werden durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
2. Rangordnung
Die nachfolgend aufgeführten Dokumente gelten alle als Vertragsbestandteil. Bei Wiedersprüchen zwischen den Bestimmungen zweier Dokumente gehen die Bestimmungen des erstgenannten Dokuments vor:
1. Auftragsbestätigung ATX® Suisse GmbH, Ermensee
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen der Firma ATX® Suisse GmbH -> ATX2023.AGB1
3. Allgemeine Bedingungen der Firma ATX® Suisse GmbH bei Planung und Realisierung des Bauvorhabens -> ATX2017.AGB1
4. Allgemeine Bedingungen der Firma ATX® Suisse GmbH als Ergänzungen, Änderungen und Präzisierungen zu den allg. Bedingungen der SIA-Norm 118 -> 2023.AGB1
5. SIA Norm 118, 102
6. OR
3. Preise, Zahlungsbedingungen
A) Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nichts anderes vereinbart.
B) Die Preise der Firma ATX® Suisse GmbH gelten ab Lager, zuzüglich Versandkosten und MwSt. Preisänderungen bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.
C) Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nichts anderes vermerkt, innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Sämtliche Produkte, durch die Firma ATX® Suisse GmbH geliefert, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma ATX® Suisse GmbH. Die Firma ATX® Suisse GmbH ist berechtigt, diesen Eintrag vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Massnahmen zum Schutz des Eigentums vorzunehmen.
D) In Abweichung von Art. 21 Abs. 3 und Art. 190 Abs. 1 SIA Norm 118 gilt: Erbrachte Leistungen und/oder objektbezogene Materialaufwände können bis zu 90% des Gesamtwertes in Rechnung gestellt werden (Akonto-Rechnungen) und müssen innert 10 Tage beglichen werden.
E) Weitere Kosten (wie u.a. Regiearbeiten) werden mit der Schlussabrechnung verrechnet. Falls nicht anders vereinbart, werden keine Abzüge für Baureinigungen, Versicherungen etc. gewährt.
F) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die Firma ATX® Suisse GmbH das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. Ab Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5% p.a. nebst allfälligen Mahnspesen von Fr. 50.00 geschuldet.
4. Webshop
Durch das Anklicken des Bestell-Buttons auf dem Online Shop, gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab. ATX® Suisse GmbH bestätigt den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. Bestellungen sind für die ATX® Suisse GmbH erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist oder ein Preisfehler vorlag, wird die Bestellung storniert bzw. bei Preisfehlern, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, die Preisdifferenz beim Kunden nachgefordert. Im Falle von Preisfehlern ist der Kunde berechtigt, die Ware an ATX® Suisse GmbH zu retournieren, sollte der Kunde mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen ATX® Suisse GmbH oder einen Lieferanten geltend machen.
5. Lieferung
A) Mit der Entgegennahme der Bestellung und Sendung der Auftragsbestätigung verpflichtet sich die Firma ATX® Suisse GmbH zur Erbringung und der Kunde zur Annahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, die Firma ATX® Suisse GmbH mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
B) Spezialanfertigungen können nach Abgang einer Auftragsbestätigung von der Firma ATX® Suisse GmbH nicht mehr annulliert werden.
C) Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch dann, wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Für versteckte Transportschäden gilt eine Frist von 5 Tagen nach Ablieferung.
D) Die Lieferfrist auf Bestandteile des ATX® Thermonests und Roste beträgt mindestens 6 Wochen. Auf sämtliche übrigen Produkte beträgt die Lieferfrist mindestens 2 Wochen. Für ausserordentliche Lieferverzögerungen durch Zulieferer übernimmt die Firma ATX® Suisse GmbH keine Verantwortung.
6. Montagearbeiten
Insofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart wird, werden die Montagearbeiten in Regie (Stundenansatz gemäss Auftragsbestätigung) verrechnet. Auf Montagen werden keine Rabatte gewährt. Die Zu- und Wegfahrt der Monteure, sowie die Bereitstellungs- und Vormontagearbeiten in den Räumlichkeiten unseres Unternehmens werden als Montagezeit verrechnet. Bei Eigenmontage durch den Kunden wird für den Transport die Arbeitszeit des Chauffeurs verrechnet und die Fahrzeug-Kilometer. Hilfsmaterial wie beispielsweise Kanthölzer, Stützen und Schiftholz, sowie Schalungsmaterial müssen für die Montage der Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten eines Krans, Manitous oder Staplers zum Abladen der Ware gehen zu Lasten des Käufers.
7. Spesen
Sofern nicht anders vereinbart und falls möglich, werden den Arbeitskräften der Firma ATX® Suisse GmbH bei auswärtigen Montageaufträgen Verpflegungsmöglichkeiten durch den Kunden zur Verfügung gestellt. Andernfalls wird pro Arbeitskraft und Mahlzeit CHF 15.00 verrechnet. Übernachtungen der Arbeitskräfte in unmittelbarer Umgebung der Baustelle werden, falls nicht anders vereinbart, durch den Kunden organisiert und bezahlt. Die Firma ATX® Suisse GmbH behält sich das Recht vor, selbstständig eine Unterkunft zu organisieren, sollte dies nötig und nicht durch den Kunden organisiert sein. Die Auslagen werden dem Kunden in der Schlussabrechnung nach Aufwand verrechnet.
8. Angebot
Technische Änderungen gegenüber dem Angebotsbeschrieb bleiben jederzeit vorbehalten. In Abweichung von Art. 17 SIA Norm 118 gilt: Angebote sind ohne andere Vereinbarung während
30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
9. Aussparungen
Borrungen, Aussparungen und andere Vorbereitungsarbeiten müssen nach unseren Detailplänen ausgeführt werden. Andernfalls wird jede Haftung für allfällige Folgekosten abgelehnt. Das Einfüllen der Bohrungen und Aussparungen muss durch den Bauherrn ausgeführt werden.
10. Schwemmkanäle und Betonarbeiten
Der Baumeister verpflichtet sich, Schwemmkanäle, Betonfestboden und Dergleichen nach unseren Unterlagen genau und sauber einzumauern. Für Folgekosten bei Erstellung der Stalleinrichtung wegen ungenauen Baumeisterarbeiten übernimmt die Firma ATX® Suisse GmbH keine Verantwortung. Das gleiche gilt für Vorbereitungsarbeiten, welche durch den Kunden oder andere Handwerker durchgeführt werden.
11. Elektroinstallationen
Sämtliche Elektroinstallationsarbeiten werden, insofern nicht anders vereinbart, durch einen vom Kunden beauftragten, qualifizierten und dazu berechtigten Elektroinstallateur durchgeführt.
12. Sicherheit
Technische Einrichtungen und Geräte müssen von der Konstruktion her, sowie bei der Montage mit Sicherheitsvorrichtungen versehen werden, welche dem Bundesgesetz STEG entsprechen. Das STEG (Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräte) ist seit dem 1. Januar 1997 in Kraft.
13. Gewährleistung
A) Insofern nicht anders vereinbart, gilt auf alle ATX® Suisse Produkte eine Garantie von 24 Monaten ab Ablieferdatum. Die Garantie gilt, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet und montiert wurde. Wenn nicht anders vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich am Domizil von ATX® Suisse erbracht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchs- und Verschleissmaterialien. Alle Gewährleistungen und Verjährungsfristen sind gegebenenfalls beschränkt auf diejenigen des Herstellers, Subunternehmers oder Lieferanten gegenüber dem Unternehmer.
B) Wenn keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann ATX® Suisse ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:
-Durch Nachbesserung der gelieferten Ware
-Durch Ersatz der mangelhaften Ware
-Durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass
Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
C) Eine Unterbrechung der Verjährungsfrist im Garantiefall wird wegbedungen.
14. Exporte
Wenn nicht anders vereinbart, werden Waren nach Incoterm 2020, DAP versendet. Frachtkosten, Einfuhrsteuer, Verzollungskosten und Zolltarife zu Lasten Empfänger. Dies gilt auch für Sendungen welche aufgrund Gewährleistung oder Garantie stattfinden.
15. Beanstandungen
Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei der Firma ATX® Suisse GmbH beanstandet.
16. Gerichtsstand
A) Gerichtstand ist am Domizil von ATX® Suisse GmbH.
B) Massgebend für die Auslegung dieser AGB ist in jedem Fall die Originalfassung in deutscher und nicht die Version in französischer Sprache.
Ermensee, 21.03.2023
(ersetzt alle vorherigen Ausgaben)
ATX® Suisse GmbH
Hitzkircherstrasse 4
CH-6294 Ermensee